Leistungen

Ich biete Ihnen folgende Leistungen, die nach § 5 SGB IX als persönliches Budget in Anspruch genommen werden können.

1.Leistungen zur medizinischen Rehabilitation

„Die medizinische Rehabilitation führt nach schweren körperlichen und psychischen Erkrankungen, nach eingreifenden akutmedizinischen Behandlungen sowie bei chronischen Krankheitsverläufen und Behinderungen zur Wiedereingliederung in Beruf und Gesellschaft.

In der Rehabilitation werden neben der Fortführung der Behandlung von Krankheiten und Schädigungen die Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit und damit die berufliche und soziale Wiedereingliederung angestrebt. Dazu gehören die Beseitigung von Fähigkeitsstörungen, das eaktive Umgangsweise mit der eigenen Erkrankung zur Stabilisierung des Gesundheitszustandes und zur Verbesserung der Lebensqualität soll erlernt werden“ (Definition der Deutschen Gesellschaft für Medizinische Rehabilitation e. V. – DEGEMED)

Meine Leistungen:

  • Früherkennung und Frühförderung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder
  • Beschäftigungstherapie
  • Arbeitstherapie
  • Psychosoziale Hilfen – z. B. zur Unterstützung bei der Krankheitsbewältigung, zur Entwicklung lebenspraktischer Fähigkeiten, zur seelischen Stabilisierung und zur Förderung der sozialen Kompetenz.

2. Leistungen zur Teilhabe an Bildung und Arbeitsleben

Es handelt sich hier um eine Leistungsgruppe die auch als berufliche Rehabilitation bezeichnet ist.

Zur Teilhabe am Arbeitsleben werden die erforderlichen Leistungen erbracht, um die Erwerbsfähigkeit behinderter oder von Behinderung bedrohter Menschen entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit zu erhalten, zu verbessern, herzustellen oder wiederherzustellen und ihre Teilhabe am Arbeitsleben möglichst auf Dauer zu sichern. (§ 33 SGB IX)

Meine Leistungen:

  • Arbeitsassistenz
  • Hilfen bei der Berufsvorbereitung sowie der beruflichen Anpassung und Weiterbildung
  • Hilfen zur Schulbildung, Hilfen zur schulischen Berufsausbildung, Hilfen zur Hochschulbildung und Hilfen zur schulischen und hochschulischen beruflichen Weiterbildung

3. Leistungen zur sozialen Teilhabe

„Die bis 31.01.2017 als „Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft“ bezeichneten Leistungen zielen darauf ab, dem Menschen mit Behinderung eine möglichst weitgehende und damit gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen und kulturellen Leben zu ermöglichen“ (Manuela Trendel – Praxisratgeber Persönliches Budget)

Meine Leistungen:

  • Leistungen für Wohnraum – Hilfen bei der Beschaffung, dem Umbau, der Ausstattung und der Erhaltung einer Wohnung, die den besonderen Bedürfnissen der behinderten Menschen entspricht.
  • Assistenzleistungen – Hilfen zur Erwerb praktischer Kenntnisse und Fähigkeiten, Hilfen bei allgemeinen Erledigungen des Alltags wie die Haushaltsführung, Hilfen bei der Gestaltung sozialer Beziehungen, Hilfen bei der persönlichen Lebensplanung, Hilfen bei der Teilhabe am gemeinschaftlichen und kulturellen Leben, Hilfen bei der Freizeitgestaltung einschließlich sportlicher Aktivitäten sowie bei der Sicherstellung der Wirksamkeit der ärztlichen und ärztlich verordneten Leistungen, Hilfen bei Mobilität.
  • Heilpädagogische Leistungen für Kinder, die noch nicht eingeschult sind
  • Hilfen zur Förderung der Verständigung mit der Umwelt